Die Beratungsstelle Bayern bietet ein umfassendes Angebot an Interventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen im bayerischen Strafvollzug.

Angebotsspektrum

  • Diagnostik und Fallabklärung von Verdachtsfällen durch die päd. Mitarbeitenden des Projekts in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Deradikalisierung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA)
  • Auswahl und Einleitung entsprechender Interventions- bzw. Deradikalisierungsmaßnahmen (Einzel- oder Gruppentrainings) in Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds der Straftäter*innen
  • Übergangsmanagement als Entlassungsvorbereitung in der Zeit zwischen den Interventionsmaßnahmen und der Entlassung
  • Stabilisierungscoaching im Anschluss an die Inhaftierung
  • Einbeziehung der Bewährungshilfe in die Deradikalisierungsbemühungen

Das vorliegende Projekt erweitert das bisherige Angebot im bayerischen Justizvollzug und der Bewährungshilfe, indem es die genannten Maßnahmen der Fortbildung, Intervention und Deradikalisierung bereitstellt.

Ziele

  • Ideologisierte Denkmuster radikalisierungsgefährdeter/radikalisierter Straftäter*innen werden hinterfragt, verändert, abgelegt. Empathiefähigkeit und Toleranz sind gestärkt.
  • Die veränderte Denkweise wirkt sich auch auf das Handeln der Primärzielgruppe aus: Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung oder religiöser Zugehörigkeit im Strafvollzug ist reduziert.
  • Gewalttätiges Handeln im Strafvollzug und im Anschluss an die Inhaftierung ist durch das Auflösen der ideologisierten Anlassstrukturen vermindert.
  • Durch die Intervention im Radikalisierungsprozess ist die Lebenslage der Zielgruppe verbessert: Hier können neue Lebensperspektiven und (berufliche) Chancen durch den Ausstieg aus extremistischen Szenen und Gruppierungen die Folge sein.
  • Re-Inhaftierungsquoten der Zielgruppe durch ideologisch motivierte Straftaten sind verringert.
  • Mitarbeiter*innen der Bewährungshilfe besitzen Handlungssicherheit im Umgang mit gefährdeten, radikalisierten oder im Deradikalisierunsgprozess befindlichen Klient*innen.

Hintergrund

Laut aktuellem Verfassungsschutzbericht war islamistischen Vereinigungen in Bayern im Jahr 2016 ein Personenpotenzial von 4.070 (2015: 4.340) zuzurechnen. Das Bürgerkriegsgeschehen in Syrien mobilisiert – trotz sinkender Ausreisezahlen – nach wie vor die salafistische Szene in Deutschland. Mit Stand vom 27.01.2016 lagen der bayerischen Staatsregierung Kenntnisse zu 23 Islamist*innen aus Bayern vor, die wieder nach Deutschland zurückgekehrt seien. (Bayerischer Landtag: Drucksache 17/10146). Solche sogenannten Rückkehrer*innen, aber auch ausschließlich in Deutschland sozialisierte Personen aus dem Phänomenbereich des islamistischen Extremismus betreffen Strafvollzug und Bewährungshilfe in Bayern ganz konkret: Das Bayerische Staatsministerium der Justiz meldete im Frühjahr 2017 21 Verdachtsfälle von Radikalisierung und einen akuten Radikalisierungsfall in bayerischen Haftanstalten. Angesichts anhaltender Rekrutierungsbemühungen von Seiten salafistischer Gruppierungen, die auch vor JVAen nicht Halt machen, ist davon auszugehen, dass diese Zahl weiter wächst. Mit der steigenden Zahl (hoch-)radikalisierter Inhaftierter erhöht sich auch die Gefahr der Radikalisierung weiterer Personen in ihrem Umfeld. Aus diesen Gründen ist es notwendig, intensiv mit der Personengruppe (hoch-)radikalisierter Straftäter*innen zu arbeiten, bei ihnen Distanzierungsprozesse einzuleiten und diese zu begleiten. Trainings, die u. a. diese Maßnahmenschritte beinhalten, werden im Rahmen des Projekts vorgenommen.

Kontakt

BERATUNGSSTELLE Bayern

Schillerstr. 27
80336 München

089 416 11 77 10
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