Interne Meldestelle

Einführung einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Violence Prevention Network gGmbH hat eine Meldestelle für Hinweise und Bedenken gemäß den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet.

Diese Meldestelle dient dem besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Was kann gemeldet werden?
  • Verstöße, die strafbewehrt sind
  • Verstöße, die bußgeldbewährt sind
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
  • Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber*innen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
  • Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich
    nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt
  • Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
  • Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und
    Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
  • Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie
    Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes
    gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften
  • Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über streitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1)
  • Äußerungen von Beamt*innen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen
  • Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen
Wie kann gemeldet werden?

Sie können Bedenken oder Hinweise auf unterschiedliche Weise mitteilen:

Intern

Extern

Vertraulichkeit und Schutz

Wir möchten betonen, dass alle gemeldeten Informationen streng vertraulich behandelt werden. Bitte bedenken Sie jedoch auch, dass die Meldung unrichtiger Informationen laut § 38 HinSchG mit einer Schadensersatzpflicht belegt wird.