Deradikalisierung im Strafvollzug

Violence Prevention Network hat sich mit seinen Deradikalisierungsprogrammen von Beginn an der Frage gewidmet, wie man im Strafvollzug Radikalisierungsprozessen bzw. extremistischen Rekrutierungsaktivitäten wirkungsvoll begegnen kann.

Ob ein extremistischer oder radikalisierter Straftäter die Überzeugungen, aufgrund derer er straffällig geworden ist, nach seiner Entlassung wieder mit in die Freiheit nimmt und weiterverfolgt, ist weniger eine Frage der Ideologie, als der Menschen, mit denen er während der Inhaftierung in Beziehung tritt.

Angesichts der unterschiedlich vorhandenen Bedarfslagen im bundesdeutschen Justizvollzug bietet Violence Prevention Network deshalb sowohl Maßnahmen der Prävention als auch der Deradikalisierung an.

Schild mit Aufschrift 1 Mann belegt in Haftanstalt
Violence Prevention Network/fotoploetz

Maßnahmen der Prävention zielen auf die Früherkennung bzw. Diagnostik von Radikalisierung und auf die Umkehrung beginnender Radikalisierungsprozesse inhaftierter Jugendlicher. Angeboten werden Präventions-Workshops oder mehrmonatige Gruppentrainings mit anschließendem Stabilisierungscoaching (max. 1 Jahr) nach der Haftentlassung.

Anders stellt sich die Deradikalisierung hochradikalisierter Straftäter*innen mit potenziell terroristischem Hintergrund (z. B. Syrienrückkehrer*innen, Mitglieder von Terrorzellen im Bundesgebiet) dar. Hier geht es um die aktive Einleitung von Deradikalisierungs- und Distanzierungsprozessen sowie Ausstiegsbegleitung, da diese selten über die intrinsische Motivation verfügen, sich von ihren Überzeugungen zu lösen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie zumeist von immensem Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und Vertretern der Mehrheitsgesellschaft geprägt sind, was die Zugangshürde erheblich erhöht.

Das individuelle Einzeltraining erfolgt deshalb in der Regel auf Empfehlung seitens der Justizbehörden oder in Folge einer gerichtlichen Auflage. Inhaltlich zielen sowohl die Präventions-Workshops als auch die Gruppen- und Einzeltrainings auf die Herstellung einer stabilen Arbeits- und Vertrauensbeziehung, die Einleitung von kritischen Reflexions- und Erkenntnisprozessen, aber auch die Entwicklung von Perspektiven und den Aufbau stabiler Unterstützungssysteme für die Zeit nach der Haftentlassung, um auch die künftige Distanzierung vom extremistischen Milieu zu gewährleisten.

Jugendlicher führt Faust zum Mund
© Violence Prevention Network/Klages

Seit 2001 haben über 2000 jugendliche, extremistisch gefährdete Gewalttäter*innen das evaluierte Deradikalisierungprogramm von Violence Prevention Network absolviert, dessen ursprüngliche Zielgruppe – rechtsextremistische Gewaltstraftäter – in Folge einer umfassenden Erweiterung 2006 zunächst auf islamistisch gefährdete Jugendliche und 2011 auf Straftäter*innen mit terroristischem Hintergrund im Erwachsenenvollzug ausgeweitet wurde.

2015 beauftragte das BMFSJ Violence Prevention Network mit der Entwicklung von Strukturmaßnahmen zur Deradikalisierung im Strafvollzug. In Zusammenarbeit mit den kooperierenden Trägern koordiniert Violence Prevention Network die gemeinsame Entwicklung bundesweiter Standards und Qualitätskriterien für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe.

Die Deradikalisierungs-Programme in den Bundesländern:
Broschüre Deradikalisierung im Strafvollzug DE
Broschüre Deradikalisierung im Strafvollzug DE
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Flyer Deradikalisierung im Strafvollzug DE
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