Maßnahmen der Prävention zielen auf die Früherkennung bzw. Diagnostik von Radikalisierung und auf die Umkehrung beginnender Radikalisierungsprozesse inhaftierter Jugendlicher. Angeboten werden Präventions-Workshops oder mehrmonatige Gruppentrainings mit anschließendem Stabilisierungscoaching (max. 1 Jahr) nach der Haftentlassung.
Anders stellt sich die Deradikalisierung hochradikalisierter Straftäter*innen mit potenziell terroristischem Hintergrund (z. B. Syrienrückkehrer*innen, Mitglieder von Terrorzellen im Bundesgebiet) dar. Hier geht es um die aktive Einleitung von Deradikalisierungs- und Distanzierungsprozessen sowie Ausstiegsbegleitung, da diese selten über die intrinsische Motivation verfügen, sich von ihren Überzeugungen zu lösen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie zumeist von immensem Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und Vertretern der Mehrheitsgesellschaft geprägt sind, was die Zugangshürde erheblich erhöht.
Das individuelle Einzeltraining erfolgt deshalb in der Regel auf Empfehlung seitens der Justizbehörden oder in Folge einer gerichtlichen Auflage. Inhaltlich zielen sowohl die Präventions-Workshops als auch die Gruppen- und Einzeltrainings auf die Herstellung einer stabilen Arbeits- und Vertrauensbeziehung, die Einleitung von kritischen Reflexions- und Erkenntnisprozessen, aber auch die Entwicklung von Perspektiven und den Aufbau stabiler Unterstützungssysteme für die Zeit nach der Haftentlassung, um auch die künftige Distanzierung vom extremistischen Milieu zu gewährleisten.