Die Teilnahme am Gruppentraining basiert prinzipiell auf Freiwilligkeit. Dabei ist es selbstverständlich, dass „Freiwilligkeit“ im Haft-Kontext diesem Anspruch nur teilweise gerecht werden kann. Unsere Erfahrung zeigt jedoch: Ist das Gruppentraining in der Justizvollzugsanstalt bereits bekannt, melden sich auch Insassen aus eigener Motivation, unabhängig davon, ob es Bestandteil des Vollzugsplans ist oder nicht. Mit Hilfe eines Auswahlgespräches lassen sich die Veränderungsbereitschaft und Ansprechbarkeit der jeweiligen Bewerber*innen überprüfen. Voraussetzung ist die Motivation, sich auf diesen Prozess einzulassen und in der Gruppe offen über sich, über Lebensverläufe und –entwürfe, Wünsche usw. zu sprechen und die in der Gruppe verabredeten Regeln einzuhalten.
Zielgruppe
An wen richtet sich das Gruppentraining? Die Zielgruppe vertritt einzelne oder mehrere Ideologeme, verfügt aber noch nicht über eine geschlossene und verfestigte Ideologisierung. Meist sind es Ressentiments gegenüber Menschen, die als „anders“ wahrgenommen werden, als vermeintliche Mitglieder von Personengruppen, die unter stereotypisierten Feindbildern beschrieben werden. Personen, die so von der Welt denken (und fühlen), zeichnen sich durch unabgeschlossene Individuationsprozesse aus, die in Identitätskrisen münden können. Sie verfügen nicht über die nötige Distanzfähigkeit, die es ihnen ermöglicht, sich selbst angemessen in Beziehung zu ihrer sozialen Umwelt zu beschreiben (Ich – Wir – Ihr). Problematische biographische Verlaufsprozesse können zudem eine erhöhte Radikalisierungsgefahr darstellen.
Da sich das Gruppentraining an Menschen richtet, die in unterschiedlichem Maß ideologisiert und/oder radikalisierungsgefährdet sind, enthält es gleichermaßen präventive wie intervenierende Bestandteile. Nicht für die Gruppenmaßnahme geeignet sind stark radikalisierte Inhaftierte und ideologische „Köpfe“ der jeweiligen Szene.