Geldauflagen zuweisen

Geldauflagen für Extremismusprävention, Intervention und Deradikalisierung

Gestartet als Pionier in Sachen Extremismusprävention, ist Violence Prevention Network inzwischen von Bund und Ländern mit der Entwicklung bundesweiter Standards und Qualitätskriterien für Radikalisierungsprävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe beauftragt. Über 1400 extremistisch gefährdete Jugendliche haben seit 2001 an einem Violence Prevention Network Training teilgenommen, 2012 wurde das Programm auf Straftäter mit terroristischem Hintergrund im Erwachsenenvollzug ausgeweitet. Mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen Sie unsere Arbeit mit extremistischen, radikalisierungsgefährdeten und radikalisierten Jugendlichen und Erwachsenen.

 

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Transparente Verwaltung von Geldauflagen

  • Gemeinnützigkeit: Violence Prevention Network gGmbH ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des FA Kö I Berlin vom 24.01.2024 – Freistellungsbescheid
  • Verwendung der Gelder: Violence Prevention Network verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck der Kriminalprävention.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung: Violence Prevention Network teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
  • Mitteilungspflicht: Violence Prevention Network verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr werden die zuständigen Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwaltschaften zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung: Violence Prevention Network führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Überweisungsträger für dieses Konto tragen den Vermerk „Keine Spende“.

Zuweisung von Geldauflagen – Informationen und Service

Überweisungsvordrucke und Adressaufkleber mit Angaben zum Geldauflagenkonto stellen wir Ihnen selbstverständlich ebenso gerne zur Verfügung wie weitere Informationen zu unseren Präventions-, Interventions- und Deradikalisierungsmaßnahmen.

Kontakt

Cornelia Lotthammer (Tel. +49 30 36 46 04 09)
cornelia.lotthammer@violence-prevention-network.de

Information für Zahlungspflichtige

Sie sind seitens der Staatsanwaltschaft, eines Richters oder einer Richterin zur Zahlung einer Geldauflage verpflichtet worden? Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf unser dafür vorgesehenes Sonderkonto.

Postbank Berlin
IBAN: DE 41 1001 0010 0000 7051 01
BIC: PBNKDEFF

Geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an, damit wir dem Gericht den Eingang Ihrer Zahlung bestätigen können. Wir sind dazu verpflichtet, nicht fristgerecht gezahlte Geldauflagen unverzüglich dem zuständigen Gericht zu melden. Falls Sie über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlungen verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht. Violence Prevention Network gGmbH darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Sollten Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen, eine Rate doppelt angewiesen oder andere Fragen haben, wenden Sie sich zur Klärung bitte an cornelia.lotthammer@violence-prevention-network.de.

Persönliche Empfehlung

Sie kennen eine Richterin oder einen Richter, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt, eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger persönlich? Dann schlagen Sie ihm doch vor, die Arbeit von Violence Prevention Network durch die Zuweisung von Geldauflagen zu
unterstützen. Vielen Dank!

Violence Prevention Network erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bundesweit in folgenden Listen der Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften vertreten:

Geldauflagen für Violence Prevention Network
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