Durch eine Nachbetreuung kann der Transfer der Lernerfahrungen aus dem Gruppentraining in den jeweiligen Alltag der Klient*innen begleitet und evaluiert werden. Es ist zu erwarten, dass gerade im Haftalltag mögliche positive Veränderungen nur in Ansätzen erkennbar werden, weil es auch ein Wagnis ist, gewohnte Rollenzuschreibungen und typisches Verhaltensmuster „auf der Piste“ abzulegen und Neues auszuprobieren. Deswegen können die Teilnehmer*innen auch nach Ende des Gruppentrainings unterstützt werden.
Dies geschieht in zwei Etappen: Im Übergangsmanagement wird nach dem abgeschlossenen Training in Einzelsitzungen die persönliche Haftentlassung vorbereitet. Diese Vorbereitung wird nach Absprache mit internen und externen Fachdiensten koordiniert. Wenn es sinnvoll erscheint, werden auch die Angehörigen zur Entlassungsvorbereitung miteinbezogen. Das Übergangsmanagement verfolgt auch das Ziel, den Kontakt mit den Teilnehmer*innen bis zur Entlassung zu halten, damit der Übergang in eine etwaige Nachbetreuung erleichtert werden kann.
Das gezielte Stabilisierungscoaching startet mit der Entlassung und kann bis zu 12 Monate dauern. Hier trägt eine intensive Kooperation z. B. mit der Bewährungshilfe und anderen relevanten staatlichen Institutionen zum Gelingen einer positiven (Re-)Integration bei. Durch das Stabilisierungscoaching wird dem Bedürfnis vieler Klient*innen Rechnung getragen, auch nach der Haftzeit eine weitere Betreuung erfahren zu können. Entscheidend hierfür sind das erarbeitete Vertrauensverhältnis zu den Trainer*innen und die Gewissheit, dass genau diese Vertrauenspersonen auch nach der Haft weiter erreichbar sind. Das Methodenspektrum ist dabei der jeweiligen aktuellen Problemstellung angepasst.
Im Nachgang zu einem Einzeltraining erhalten die Teilnehmer*innen in der Regel von den zuständigen Beratungsstellen in ihren Bundesländern das Stabilisierungscoaching oder sie werden an Aussteigerprogramme weiter verwiesen.