Vergabe im Projekt Gaming und Rechtsextremismus

E-Learning-Plattform mit Bildungsmodulen - Softwarelösungen und Contentproduktion

§ 30 UVgO Vergabebekanntmachung


Violence Prevention Network gGmbH informiert über den Abschluss der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb und den vergebenen Auftrag:

  1. Violence Prevention Network gGmbH, Alt-Reinickendorf 25, 13407 Berlin
  2. FLMH – Labor für Politik und Kommunikation, Bülowstraße 66, 10783 Berlin
  3. Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
  4. http://violence-prevention-network.de/wp-content/uploads/2022/06/2022-06-17-Vergabe-Content-Projekt-Gaming.pdf
  5. August 2022 bis Februar 2023

 

Das Projekt Gaming und Rechtsextremismus entwickelt eine E-Learning-Plattform für Multiplikator*innen der politischen Bildung. Die modulbasierte und erweiterbare E-Learning-Plattform informiert die pädagogische Praxis über aktuelle Entwicklungen zu Rechtsextremismus in der Gaming-Szene. Es entsteht ein digitales Informations- und Weiterbildungsangebot, das rund um die Uhr verfügbar ist und praktische Ansätze für die pädagogische Bildungsarbeit enthält.

Bei Interesse sind Sie eingeladen, ein Angebot abzugeben. Wir freuen uns über Ihre Einreichungen.

Wenn Sie ein Angebot für eine Softwarelösung einreichen möchten, so laden Sie bitte dieses Dokument runter:

Vergabe Softwarelösung

Wenn Sie ein Angebot für die Contentproduktion einreichen möchten, so laden Sie bitte dieses Dokument runter:

Vergabe Contentproduktion

Häufig gestellte Fragen / FAQs

Allgemein

  • Wie ist der finanzielle Rahmen für die Projekte?
    Die Gesamtleistung (Softwarelösungen und Contentproduktion) soll in einem Rahmen von 55.000 EURO (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) realisiert werden. Das gewählte Verfahren sieht die Nennung einer jeweiligen Budgetobergrenze nicht vor, da die eingehenden Angebote gemäß § 43 Abs. 1 UVgO hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet werden.
  • Wie ist die Aufteilung von Softwarelösung und Contentproduktion insbesondere in der Gestaltung geplant?
    Der*die Einreichende der Softwarelösung stellt eine geeignete E-Learning-Lösung bereit. Die Entwicklung geeigneter Lösungskonzepte, die anschließende Installation und Einstellung der Software sowie etwaige programmiertechnische Anpassungen müssen vollumfassend von dem*der Einreichenden einer Softwarelösung umgesetzt werden. Gestalterische Anpassungsleistungen sind für den*die Einreichende*n einer Softwarelösung optional, können Bestandteil eines Angebots sein. Die Entwicklung der Gestaltung fällt in den Bereich Content, da die Gestaltung die Inhalte und das Lernerlebnis unterstützt. Die Umsetzung der gestalterischen Anpassungen kann bei entsprechenden technischen Kenntnissen bei der Contentproduktion liegen.  

 

Bereich: Vergabe Softwarelösung

  • Für welchen Zeitraum ist das Projekt aktuell ausgelegt?
    Das Projekt ist bis zum 31.03.2023 bewilligt. Eine Verlängerung wird angestrebt, kann derzeit jedoch noch nicht in Aussicht gestellt werden. 
  • Welche Sprachen sollen bei der Benutzung verfügbar sein?
    Die Bedienung der Software durch Nutzer*innen soll zunächst auf Deutsch erfolgen. Soweit produkt- und budgetbezogen möglich, ist eine Erweiterung um andere Sprachen potenziell wünschenswert.  
  • Mit welchen Nutzer*innenzahlen rechnen Sie und wäre es möglich, basierend auf diesen mit Nutzer*innenlizenzmodellen zu arbeiten?
    Die Nutzer*innenzahl ist schwer zu kalkulieren, da es eine hohe Grundgesamtheit an potenziellen Nutzer*innen gibt. Es ist dennoch vorstellbar, mit Nutzer*innenlizenzmodellen zu arbeiten. Hierfür reichen Sie bitte Paketpreise in passenden Abstufungen bis 2000 Nutzer*innen (z. B. 50-199, 200-499, 500-999, 1.000-2.000) sowie ein unlimitiertes Angebot ein.  
  • Wie viele Personen sollen voraussichtlich zur Arbeit als Redakteur*innen, Content-Manager*innen oder zur sonstigen Betreuung/Bearbeitung von Modulen geschult werden?
    Nach aktuellem Stand sollen hierfür ca. drei Personen geschult werden. 
  • Sind Software as a Service Modelle, bei denen keine umfassende individuelle Neu-Programmierung zusätzlicher Elemente möglich ist, für das Projekt eine Option?
    So ein Modell ist möglich, insofern Elemente wie Multiple-Choice-Fragen oder anklickbare Elemente zum Öffnen eines Erklärfensters vorhanden sind und einzelne einfache Lernpfadabzweigungen möglich sind, sodass z. B. abhängig von der Antwort auf eine Multiple- oder Single-Choice Frage unterschiedliche Folgefolien gezeigt werden (vgl. hierzu auch den Punkt “Setup” und die Anforderungen unter “Benutzer*innenrollen und Funktionen” im Vergabe-Dokument). 
  • Ist auch die Entwicklung von Inhalten oder die Beratung hierbei gefordert?
    Ja, mehr dazu erfahren Sie im nächsten Absatz.
  • Möchten Sie einen Lernpfad der unterschiedlichen Kurse kreieren, wonach sich die Teilnehmenden richten, oder besteht der Inhalt aus voneinander getrennten Kursen, die nacheinander abgeschlossen werden?
    Die Module/Kurse sind getrennt voneinander und werden nacheinander absolviert. Sich leicht ausdifferenzierende Lernpfade sollen innerhalb der einzelnen Module bestehen. Perspektivisch wäre eine Option zum Clustern von Modulen unter verschiedene Themen/Schlagworte etc. oder Modulreihen wünschenswert, aktuell ist dies jedoch nicht notwendig.
  • Nach welchen Kriterien soll das LMS weitere für die Nutzer*innen interessante Kurse vorschlagen – z. B. anhand des Nutzer*innenprofils, oder handelt es sich um einen statischen „Hinweis“, dass es weiteres Material zur Vertiefung des Themas gibt?
    Die Hinweise auf weitere Hintergrundtexte oder Kurse sollen angezeigt werden, wenn bspw. eine konkrete vorherige Bedingung erfüllt ist, z. B. die Nutzer*innen eine bestimmte Aufgabe absolviert haben, ein Kästchen hierfür angeklickt haben o. Ä. Perspektivisch soll es möglich sein, Nutzer*innen anhand ihrer bisherigen absolvierten Module weitere Module vorzuschlagen, dies ist aktuell jedoch noch nicht notwendig.
  • Was sind Ihre Design Kriterien? Könnten Sie bitte diesen Punkt weiter umschreiben?
    Insgesamt soll die Lernplattform durch die Farben und das Design attraktiv wirken, eine attraktive Nutzer*innen-Erfahrung ermöglichen und sich dabei an dem Corporate Design von Violence Prevention Network orientieren. Es sollte bspw. die Möglichkeit geben, den Hintergrund anzupassen und/oder Themes bzw. Templates für die Oberfläche zu integrieren bzw. zu erstellen. Die Schriftart und die Farbgebung sollten individualisierbar sein, das Logo von Violence Prevention Network sowie die der Partner und Projektmittelgeber müssen angemessen platziert werden können.
  • Welche Systeme sollten idealerweise mit dem LMS integriert sein? Falls Sie diese Systeme wie MS Teams, ZOOM etc. aufzählen könnten, wären wir Ihnen sehr dankbar. Oder handelt es sich hier um „Plugins“, um die Funktionalität des LMSs zu erweitern?
    Aktuell ist keine Integration von weiteren Systemen wie MS Teams notwendig, da es sich um ein Selbstlernangebot handelt. Perspektivisch könnte die Integration von Plugins o. Ä. interessant sein.
  • Von wem erwarten Sie die in der Vergabe genannte multimediale, interaktive und zielgruppenorientierte Aufbereitung? Ist dies Teil des LMS-Umfangs?
    Wir erwarten, dass die Softwarelösung über die hierfür notwendige Vielfalt an Aufgaben- und Darstellungsformaten verfügt, die es uns ermöglicht, die Module zielgruppenorientiert, multimedial und interaktiv zu gestalten. Die Gestaltung selbst ist jedoch nicht Teil der Vergabe zu Software und wird von Violence Prevention Network realisiert. (siehe hierzu: Vergabe Contentproduktion)
  • Ist die Erstellung der E-Learning Contents Teil der Anfrage/Ausschreibung?
    Die Gestaltung und Erstellung ist nicht Teil der Vergabe zu Software und wird von Violence Prevention Network realisiert. (siehe hierzu: Vergabe Contentproduktion)
  • Wie stellen Sie sich die Auswertung konkret vor? Ein Beispiel: Genügt bei den Tests die Aussage „bestanden/nicht bestanden“ oder sollte eine detailliertes Übersicht zur Beantwortung einzelner Fragen abrufbar sein? Häufige Fehler etc.?
    Bei der Auswertung bzw. den Tests wäre eine Übersicht der Beantwortung einzelner Fragen wünschenswert, sodass die Teilnehmenden auch eine entsprechende Rückmeldung und Wissenszuwachs erfahren.
  • Wie viele Nutzer*innen werden auf das LMS freigeschalten?
    Die Nutzer*innenzahl ist schwer zu kalkulieren, da es eine hohe Grundgesamtheit an potenziellen Nutzer*innen gibt. Es ist z. B. vorstellbar, mit Nutzer*innen-Lizenzmodellen zu arbeiten und diese dann entsprechend anzupassen.
  • Wie ist die Barrierefreiheit spezifiziert? Gibt es hierzu einen Anforderungskatalog?
    Es liegt kein Anforderungskatalog vor. Das digitale Angebot soll auch für Menschen mit Beeinträchtigung/en barrierearm bedienbar und nutzbar sein.
  • Können bereits bei der Agentur vorhandene LMS-Lösungen als Grundlage für die Lernplattform genutzt werden?
    Ja, die Nutzung vorhandener Lösungen ist ausdrücklich möglich.
  • Sind die im Antrag vorgeschlagenen Benutzer*innenrollen und deren exakte Funktionen bereits festgeschrieben?
    Nein, die im Antrag vorgenommene Einteilung der Benutzer*innenrollen ist lediglich ein erster Vorschlag für die Gestaltung der Rollen. Im Angebot können die Benutzer*innenrollen auch anders zugeschnitten werden. 

 

Bereich: Vergabe Contentproduktion

  • Wie inhaltlich tief ist das von Violence Prevention Network gelieferte Konzept und Material? Stehen bspw. Interviewpartner*innen und Fragen fest?
    Das von Violence Prevention Network entwickelte Konzept besteht aus einer Übersicht über die Abläufe der drei Module mit allen geplanten Frames und deren Inhalten, Textentwürfen sowie den jeweiligen methodischen Verfahren und Lernpfaden. Die Suche passender Interviewpartner*innen sowie die Entwicklung der jeweiligen Interviewfragen und Inhalte werden ebenso durch Violence Prevention Network geleistet. Aufgabe des*der Auftragnehmer*in ist ein Lektorat mit Fokus auf Spezifika des E-Learnings sowie eine didaktische Beratung zur Nutzung kreativer digitaler Möglichkeiten (vgl. hierzu auch die Punkte im Vergabe-Dokument). 
  • Wie viel Kreativität wird von den Auftragnehmer*innen bei Visualisierungen und interaktiven Elementen verlangt? In welchem Umfang sollen Schaubilder etc. durch den*die Vergabepartner*in eigenständig entwickelt werden?
    Violence Prevention Network liefert die Inhalte zur Erstellung von Schaubildern und ähnlichen Visualisierungen (5-10 pro Modul) sowie Vorschläge zur Darstellung. In Absprache mit Violence Prevention Network soll der*die Auftragnehmer*in die Entwürfe beurteilen und ggf. kreative Alternativen zur ansprechenderen Darstellung anbieten sowie Skizzen von Schaubildern oder passende interaktive Elemente visuell aufbereiten. Ein Großteil der interaktiven Elemente (15-20 pro Modul) sind jedoch Multiple/Single Choice Fragen, bei denen eine didaktische Beratung und ein Lektorat im Vordergrund stehen. 
  • Welche Lerndauer ist für die einzelnen Module angesetzt?
    Die Lerndauer der Module liegt nach aktuellen Plänen jeweils bei circa 50-60 Minuten. Insgesamt beträgt die Lerndauer voraussichtlich maximal 180 Minuten. 
  • Gibt es eine Budgetobergrenze, die nicht überschritten werden darf?
    Das gewählte Verfahren sieht die Nennung einer Budgetobergrenze nicht vor, da die eingehenden Angebote gemäß § 43 Abs. 1 UVgO hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, im Angebot für alle Positionen die Einzelpreise auszuweisen und diese als Bruttobetrag (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie als Nettobetrag mit separater Mehrwertsteuer anzugeben.  
  • Wie verläuft die Bewertung der Angebote?
    Die Bewertung der Angebote wird durch Violence Prevention Network vorgenommen und erfolgt anhand folgender Kriterien: Wirtschaftlichkeit des Angebots und der einzelnen Leistungen, Umfang der Kompetenzen in Bezug auf die Spezifika der Didaktik und Methodik für digitale Lernformate sowie deren technische Umsetzbarkeit (insb. Zielgruppensensibilität und Differenzsensibilität), Umfang der Kompetenzen in Bezug auf die Filmproduktion (Spezialisierungen), Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Umsetzbarkeit (Zeit-/Maßnahmenplan, Personalressourcen und Kommunikationskonzept für den Austausch mit Violence Prevention Network). 
  • Was wird bei dem angeforderten „Kurzkonzept im Angebot erwartet?
    Im Kurzkonzept soll knapp vorgestellt werden, wie der*die Auftragnehmer*in die im Vergabe-Dokument aufgeführten Aufgaben bearbeiten wird, darunter fallen die Zusammenfassung der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen sowie der Bearbeitungswege und -abläufe. 
  • Ist es richtig, dass die geplanten Realvideos ausschließlich aus Interviewaufzeichnungen, bei denen die Expert*innen zu sehen sind, und aus Typoanimationen und Text auf der Tonspur bestehen?
    Alle Videos sollen Zusammenfassungen von Expert*inneninterviews zu einzelnen Themenbereichen sein. Die Expert*innen sollen dabei durch die Einblendung des Namens und der Funktion zuordenbar sein. Optional (aber wünschenswert) sind kleine Übergänge zwischen Interviewsequenzen (z. B. eine kurze Kamerafahrt oder eine Untermalung mit Hintergrundmusik) an einzelnen Stellen. Zudem kann es je nach Inhalt zielführend sein, ein Zitat oder eine Zahl aus einer Studie kurz einzublenden. Eine Version mit Untertiteln wird gewünscht. Wenn möglich, sollten die Kosten für den Dreh und die Postproduktion getrennt aufgeführt werden. 
  • Inwiefern lässt sich die Anzahl der Szenen und Figuren im Animationsfilm bereits abschätzen? Gibt es bereits Entwürfe zu den Inhalten der Szenen und Locations? Gibt es Grafikvorlagen für Figuren und Elemente oder müssen diese neu entwickelt werden?
    Nach aktuellem Stand ist von einer Hauptfigur, 3 bis 6 Nebencharakteren und circa 5 Locations (z. B. Schulhof, Bildschirm mit Spieleplattform, Jugendzimmer) auszugehen. Hierfür müssen neue Grafikvorlagen erstellt werden. Der Handlungsablauf für den Animationsfilm ist noch im Entwicklungsprozess, daher lassen sich hierzu aktuell lediglich diese groben Angaben machen. 
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