In der Distanzierungsarbeit müssen zivilgesellschaftliche Träger immer wieder mit Situationen umgehen, die ein (trägereigenes) Bedrohungsmanagement erfordern. Dabei geht es bei der Bearbeitung gefahrenrelevanter Fälle nicht nur um die Vermeidung einer Gefährdung der Öffentlichkeit, sondern auch um den Schutz der Klient*innen und den Selbstschutz der Berater*innen in der konkreten Beratungssituation.
Diese Situationen sind in der zivilgesellschaftlichen Distanzierungsarbeit nicht alltäglich, erfordern jedoch ein schnelles und gleichzeitig durchdachtes Handeln. Durch frühzeitiges Erkennen und Eingreifen kann in Situationen konkret auftretender Gefahr für Klient*innen, Berater*innen oder unbeteiligte Dritte eine Gewalteskalation vermieden oder eingedämmt werden.