Jeder Weg in die Radikalisierung verläuft unterschiedlich. Aber es gibt Anzeichen, aufgrund derer Sie evtl. Beratung in Anspruch nehmen sollten. Diese Anzeichen können zum Beispiel darin bestehen, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter…
- … Sie und alte Freundinnen und Freunde als Ungläubige bezeichnet.
- … Geflüchtete für die eigenen Probleme verantwortlich macht.
- … regelmäßig Webseiten und Videos so genannter „Hassprediger“ im Internet aufruft.
- … frühere Lebensgewohnheiten ablegt, z. B. Hobbies, Musik, Schminken, Kleidung, Essen.
- … rechtsextreme Musik hört.
- … vermehrt äußert, dass Muslime überall auf der Welt unterdrückt würden.
- … sich aus allen familiären Aktivitäten zurückzieht und den alten Freundeskreis meidet.
- … radikale Ansichten vertritt und keine anderen Meinungen neben seiner Religion bzw. Ideologie duldet.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihr Kind sich möglicherweise radikalisiert hat, dann wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen (oder an die Hotline der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: 0911 943 43 43).